Unser Service für Beamte

Für Sie verfügen wir über wichtiges Spezialwissen. Für Ihre berufliche Situation als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, wie z.B. als Referendar, Lehrer, Polizist oder Feuerwehrmann…, bieten wir Ihnen die beste Lösung – eine optimale Absicherung der besten Versicherer aus einer Hand.

Für die Phasen Ihrer aktiven Dienstzeit, stehen wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

  • Beamte auf Widerruf
    Während Ihrer Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst halten wir die passenden Produkte zu adäquaten Beiträgen bereit.
  • Beamte auf Probe
    Nach Ihrer erfolgreich bestandenen Prüfung stellen wir Ihre Versicherungen in die jeweiligen Produkte für Beamte auf Probe um und besprechen mit Ihnen weitere Notwendigkeiten während dieser Phase.
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
    Sobald Sie die Verbeamtung auf Probe abgeschlossen haben und der Status auf Beamter auf Lebenszeit umgestellt wird, stehen wir Ihnen wieder hilfreich für alle Versicherungsfragen zur Seite

Unsere Serviceleistungen:

ABSICHERUNG BEI KRANKHEIT/BEIHILFE

Als Beamtin oder Beamter sind Sie durch das GKV-Weiterentwicklungsgesetz verpflichtet worden im Wege der Eigenvorsorge das Risiko von Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit für sich und Ihre Familien abzusichern. Ergänzend haben Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Beihilfe, d.h. Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil (je nach dem Landes- oder Bundesrechtes zwischen 50 und 80 Prozent) Ihrer Krankheits- und Pflegekosten. Die Restkosten zwischen 20 und 50 Prozent müssen Sie selbst absichern.

Je nach Gegebenheit muss der Beitragssatz immer wieder angepasst werden. (z.B. wenn die Kinder aus dem Haus sind oder beim Eintritt in den Ruhestand)

Freie Heilfürsorge erhalten Sie als Soldat/in oder Bundespolizist/in. Je nach Bundesland trifft dies unter Umständen auch für Polizeianwärter zu. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten, so dass eine gesonderte Absicherung nicht notwendig wird. Lediglich am Ende der Dienstzeit oder mit Beginn des Ruhestandes entfällt die Heilfürsorge und sie erhalten die Leistungen der Beihilfe. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist deshalb empfehlenswert um sich das junge Eintrittsalter und den Gesundheitszustand frühzeitig zu sichern.

ABSICHERUNG BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT

Als Beamter sollten Sie ebenso wie andere Arbeitnehmer Ihr Einkommen mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Denn im Schnitt wird rund jeder vierte Beamte vor Erreichen seiner Alterspension dienstunfähig – etwa nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall.

Wichtig ist hierbei, dass die Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht von einem Arzt, sondern vom Dienstherrn getroffen wird. Lediglich zur Orientierung wird oft ein amtsärztliches Zeugnis benötigt.

Die Höhe des Anspruches errechnet sich nach dem bisher erworbenen Anspruch. So ergibt sich nach ca. 18 Jahre eine Höhe in etwa der Mindestversorgung. Die erste Leistung erhält ein Beamter allerdings erst nach 60 Monaten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb unerlässlich und kann mit steigendem Anspruch aus dem wachsenden Versorgungsanspruch gesenkt werden, so dass die Beiträge durchaus moderat sind.

ANLAGE IHRER VERMÖGENSWIRKSAMEN LEISTUNGEN

Als Beamter oder angestellter im öffentlichen Dienst haben Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL) Dabei wird von der Bezügestelle die vereinbarte Sparrate direkt an das entsprechende Unternehmen überwiesen. Dieses wird in der Lohnabrechnung aufgeführt und vom Nettoeinkommen abgezogen.

Die Summe ist dabei auf maximal 40 € begrenzt. Es gibt nur einige wenige Sparmöglichkeiten, die gesetzlich vorgegeben sind. Das sind z.B. Bausparverträge, Fondssparpläne oder die Anlage in die betriebliche Altersversorgung.

Die VWL helfen in jungen Jahren erstes Kapital anzusammeln oder später z.B. zum Immobilienerwerb oder Erhalt.

ABSICHERUNG IM ALTER

Bei der Altersvorsorge sind Sie als Beamter in einer besonderen Situation. Durch Ihren Pensionsanspruch (Ruhegehalt) haben sie eine andere/bessere Ausgangslage als normale Angestellte mit Ihrer Rente. Doch auch hier kann es je nach Dienstjahren zu erheblichen Einschränkungen, bis zu 30 % kommen. Wie hoch sind Ihre Ansprüche? Wie hoch ist eine mögliche Rentenlücke? Wie unterstützt der Staat Sie mit Möglichkeiten des geförderten Sparens?

Wir Informieren Sie gerne.

Je eher sie Vorsorgen, desto weniger müssen Sie durch den Zinseszins-Effekt sparen. Fangen Sie also noch heute an!

ABSICHERUNG IM HAFTUNGSFALL

Für Schäden die Sie Dritten während Ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen, sind sie nach § 839 BGB haftbar zu machen. Bei Personen oder Vermögensschäden, kann dies unter Umständen sehr teuer für Sie werden. Selbst der Dienstherr kann Sie bei einer Schädigung haftbar machen (§75 Bundesbeamtengesetz).

Dafür gibt es speziell für Sie zugeschnittene Diensthaftpflichtverträge, die die Prüfung der Ansprüche übernimmt und sogar unbegründete Forderungen abwehrt. Spezielle Erweiterungen auf Ihre Tätigkeit, wie z.B. Verlust der Dienstausrüstung oder Schädigung des Dienstwagens können ebenfalls vereinbart werden.

Diensthaftpflicht und Privathaftpflichtversicherungen sind auch kombinierbar. Fordern Sie uns als Berater an.

ABSICHERUNG IHRES EIGENTUMS

Gerade Ihre privaten Risiken sollten Sie nicht außer Acht lassen. Sei es Ihr Wohneigentum oder der Hausrat. Dafür bieten wir Lösungen an, die genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Ihre Tiere und Ihre Fahrzeuge können Sie ebenfalls bei uns versichern. Einen Vergleich können Sie selbst auf unserer Seite Online Abschlüsse tätigen. Schauen Sie gleich mal rein.