ABSICHERUNG BEI KRANKHEIT/BEIHILFE
Als Beamtin oder Beamter sind Sie durch das GKV-Weiterentwicklungsgesetz verpflichtet worden im Wege der Eigenvorsorge das Risiko von Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit für sich und Ihre Familien abzusichern. Ergänzend haben Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Beihilfe, d.h. Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil (je nach dem Landes- oder Bundesrechtes zwischen 50 und 80 Prozent) Ihrer Krankheits- und Pflegekosten. Die Restkosten zwischen 20 und 50 Prozent müssen Sie selbst absichern.
Je nach Gegebenheit muss der Beitragssatz immer wieder angepasst werden. (z.B. wenn die Kinder aus dem Haus sind oder beim Eintritt in den Ruhestand)
Freie Heilfürsorge erhalten Sie als Soldat/in oder Bundespolizist/in. Je nach Bundesland trifft dies unter Umständen auch für Polizeianwärter zu. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten, so dass eine gesonderte Absicherung nicht notwendig wird. Lediglich am Ende der Dienstzeit oder mit Beginn des Ruhestandes entfällt die Heilfürsorge und sie erhalten die Leistungen der Beihilfe. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist deshalb empfehlenswert um sich das junge Eintrittsalter und den Gesundheitszustand frühzeitig zu sichern.